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Anfang 2023 tratt die europäische Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Kraft, eine Regelung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung europäischer Unternehmen, die von der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) entwickelt wurde. Die CSRD ist eine Ausweitung der bereits existierenden Berichtspflicht NFRD und schließt auch außer-europäische Unternehmen ein, sofern diese eine Niederlassung oder Gesellschaft in der Europäischen Union haben.
Inhaltsverzeichnis
Was regelt die CSRD?
Doppelte Wesentlichkeit als Kern der CSRD
Erarbeitung einer Wesentlichkeitsmatrix nach GRI
CSRD Berichtspflicht basiert auf den TCFD-Guidelines
Das GHG-Protokoll als Teil der CSRD
Die CSRD verpflichtet alle Großunternehmen und alle börsennotierten Unternehmen (mit Ausnahme von börsennotierten Kleinstunternehmen) zur Offenlegung der eigenen Klimarisiken und -chancen, sowie ihrer Auswirkungen auf Mensch und Umwelt. Dies soll Investoren, Organisationen der Zivilgesellschaft, Verbrauchern und anderen Interessengruppen helfen, die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen zu bewerten.
Die ersten Unternehmen werden diese Berichtspflicht erstmals im Geschäftsjahr 2024 anwenden müssen, um mit Beginn 2025 einen Nachhaltigkeitsbericht zu veröffentlichen. Welche Unternehmen wann berichtspflichtig werden, haben wir in diesem Grundlagenartikel zur CSRD zusammengefasst.
In diesem Artikel wollen wir uns die Bestandteile einmal näher ansehen, die ein Nachhaltigkeitsbericht enthalten muss, um die CSRD zu erfüllen. Die Europäische Union baut mit der CSRD nämlich auf der eigenen Non-Financial Reporting Directive (NFRD) auf und setzt auf etablierte Verfahren und Standards. Dies sind:
Zuvor: Einfache Wesentlichkeit
Um diese Auswirkungen in der doppelten Wesentlichkeit (double Materiality) zu erfassen, wird mit einer Wesentlichkeitsmatrix nach der Global Reporting Initiative GRI gearbeitet.
Dabei gibt es keine Einheitslösung. Jedes Unternehmen muss diese auf Basis der individuellen Situation selbst erarbeiten. Einschränkungen sind das Budget, der Zeitaufwand und natürlich das Personal. Eine mögliche Herangehensweise umfasst die folgenden vier Schritte:
1. Erfassen der Auswirkungen der Wertschöpfungskette und der relevanten Interessengruppen
2. Erstellung einer Longlist von Nachhaltigkeitsthemen durch Einbeziehung von Interessengruppen
3. Aufnahme der Ergebnisse in die Berichterstattung und Unternehmensstrategie
4. Kontinuierlicher Prozess
Aller Anfang ist schwer. Um so einfacher wird es mit jeder Wiederholung des Prozesses, die laufend erfolgen sollte.
Ein mögliches Ergebnis sieht wie folgt aus, aus dem Ford Sustainability Report 2023:
Den Bezug auf die CSRD und deren doppelte Wesentlichkeit nennt Ford auch im Vorwort:
Our 2023 materiality assessment is aligned with the Global Reporting Initiative (GRI) and has been updated to reflect emerging guidelines from GRI and the proposed European regulation CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive).
Ein weiterer Baustein der CSRD ist die Berichterstattung nach TCFD (Task Force on Climate-related Financial Disclosures), bzw. einer starken Orientierung an der TCFD.
Diese gibt die folgenden Themen zur Berichterstattung vor:
Governance
Strategie
(In diesem Fall gibt es einen gewichtigen Unterschied zwischen TCFD und CSRD. Während die TCFD von 2 Grad Celsius oder niedriger spricht, ist es im Text der EU für die CSRD das 1,5 Grad-Ziel von Paris.)
Risikomanagement
Messgrössen und Ziele
Über das GHG-Protokoll haben wir diesen Artikel verfasst: Was sind Scope 1, Scope 2 und Scope 3 Emissionen?
Ein Blick in das Inhaltsverzeichnis des Nachhaltigkeitsberichtes von Ford zeigt, dass sie den Empfehlungen der TCFD Folge leisten:
An dieser Stelle bezieht sich die CSRD mit Hilfe der TCFD-Empfehlungen also weiter auf das GHG-Protokoll. Neben der Berichterstattung ist für jedes Unternehmen innerhalb der CSRD also ein Carbon Accounting Pflicht. Auch dazu haben wir in unserem Magazin beschrieben, worauf es ankommt: Alles Wissenswerte über Carbon Accounting für Unternehmen.
Ebenso berichtet Ford über die eigenen CO2-Zahlen, einschließlich Scope 3:
Was in der CSRD jedoch fehlt, ist ein Hinweis auf die SBTi, die Science-based Targets. Diese bieten ein Framework mit dem ein Unternehmen wissenschafts-basiert Net-Zero-Ziele festlegen kann. Hilfreich dafür ist sicher dieser Artikel: Wie definiert ein Unternehmen ein netto-null Emissionensziel?
Ford geht hier einen Schritt weiter als die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD es erfordert und beschreibt den eigenen Anspruch wie folgt:
Our goals are backed by science-based targets approved by SBTi:
• Reduce Scope 1 and 2 GHG emissions from our operations by 76% by 2035 from a 2017 baseline
• Reduce Scope 3 GHG emissions from the use of sold products by 50% per vehicle km by 2035 from a 2019 baseline
Our Scope 1 and 2 operations target is aligned with the SBTi 1.5°C path, while our Scope 3 use of sold products (vehicles) target is consistent with the well-below 2°C path14. These targets do not include offsets and are strictly GHG reduction targets. Our Scope 3 target goes beyond tailpipe
emissions, and includes reducing vehicle emissions from a fuel-cycle perspective (well-to-wheels) which includes the production and consumption of energy during vehicle use.
Ford geht mit seinen Zielen über die CSRD hinaus und ist ein gutes Beispiel für ein Unternehmen, das sich frühzeitig an den globalen Standards in transparenter Weise orientiert.
MULTIPYLE macht es Unternehmen einfach, die eigenen Emissionen nach dem GHG-Protocol zu erfassen. Die Ausweisung der eigenen CO2-Äquivalente nach Scope 1, Scope 2 und Scope 3 ist der Kern der CSRD. MULTIPLYE weist diese innerhalb weniger Minuten aus und ermöglich so einen Einblick in die eigenen Hotspots und Reduktionschancen.
Autor:
Johannes Fiegenbaum