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Was ist die EU-CBAM-Regulierung und was bedeutet sie für Unternehmen?

Die Klimakrise ist ein globales Problem, das globale Lösungen erfordert. Doch solange die EU ihre eigenen Klimaziele im Rahmen von "Fit for 55" verschärft und insbesondere den Ausstoß von CO2 innerhalb der eigenen Grenzen bepreist und viele Nicht-EU-Länder dies nicht tun, besteht das Risiko des so genannten "Carbon Leakage". Carbon Leakage beschreibt die Verlagerung von CO2-intensiver Produktion in Länder mit schwacher CO2-Regulierung oder den Import von CO2-intensiven Produkten aus Ländern mit schwacher CO2-Regulierung. Da Produkte ohne zusätzliche CO2-Kosten günstiger zu produzieren sind, als Produkte mit zusätzlichen CO2-Kosten, drohen Wettbewerbsnachteile für die europäische Produktion, zum Nachteil der europäischen Unternehmen und nicht zuletzt der europäischen Klimaziele.

Der CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) soll in der EU für gleiche Wettbewerbsbedingungen bei CO2-intensiven Importwaren sorgen und verhindern, dass das europäische Fit-for-55-Ziel unterlaufen wird.

Inhaltsverzeichnis
Wann tritt der CBAM in Kraft?
Für welche Produkte und Sektoren gilt der CBAM?
Welche Meldepflichten müssen importierende Unternehmen beachten?
Welcher Zusammenhang besteht zwischen dem CBAM und dem ETS?
Welche Länder sind vom CBAM ausgenommen?
Was planen die Handelspartner der EU?
Wie kann MULTIPLYE Unternehmen helfen, die CBAM-Richtlinien umzusetzen?

Wann tritt der CBAM in Kraft?

Der Mechanismus zum Ausgleich der "Carbon Leakage" wird Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) genannt. Dieser wird schrittweise eingeführt, beginnend mit dem 1. Oktober 2023 und einer Übergangsphase.

Die Übergangsphase dient dem Zweck, es allen Beteiligten zu ermöglichen, Erfahrungen und Daten zu sammeln. Dieses Vorgehen mag für deutsche Unternehmen ungewohnt sein, die in Stein gemeißelte Gesetztestexte erwarten, dient aber im Ergebnis einer besseren Regulierung.

Insbesondere ist auch zu erwarten, dass der CBAM eine globale Dynamik auslösen wird, da er vor allem Nicht-EU-Länder betrifft. Zu diesem Zweck gibt es bereits Gesprächsrunden der EU mit den größten EU-Handelspartnern wie China und den USA. Die EU behält sich dabei vor, ausländische Emissionsminderungssysteme als gleichwertig mit dem EU-eigenen Emissionshandelssystem (ETS) anzuerkennen und betroffene Unternehmen damit vom CBAM zu befreien. Diese "Anerkennung der Gleichwertigkeit" wird durch bilaterale Gespräche zwischen der EU und dem betreffenden Drittland festgelegt. Letztlich ist dies der von Olaf Scholz angestrebte globale "Klimaklub".

Vermutlich wird es daher in dieser Übergangsphase ein Ringen um die politische Anerkennung geben, mit einem globalen Flickenteppich unterschiedlicher CO2-Preissysteme, bevor sich die Länder und insbesondere China und die USA hoffentlich auf die Schaffung eines globalen CO2-Preissystems einigen.

Ab dem 1. Januar 2026 tritt der Ausgleichsmechanismus dann endgültig in Kraft.

 

Für welche Produkte und Sektoren gilt der CBAM?

Die CBAM gilt zunächst für die Einfuhr besonders CO2-intensiver Produkte:

  • Zement
  • Eisen
  • Stahl
  • Aluminium
  • Düngemittel
  • Strom
  • Wasserstoff
  • Elektrizität

Dies sind damit mehr als die Hälfte der mit dem ETS (EU Emissions Trading Scheme) bepreisten Produkte. Also Produkte für die Unternehmen in der EU bereits einen CO2-Preis bezahlen müssen. Es ist davon auszugehen, dass der CBAM und ähnliche Systeme in anderen Ländern die Liste der betroffenen Produkte ausweiten und somit über die derzeit erfassten Produkte und Rohstoffe hinausgeht. Beschlossen ist bereits, dass die Europäische Kommission vor 2026 eine Ausweitung auf die Sektoren untersuchen wird, die nach eigener Einstufung das höchste Risiko einer "Carbon Leakage" von CO2-Emissionen haben. Dies wären wahrscheinlich Steinkohle, Rohöl, Eisenerze und Nichteisen-Metallerze, sowie zukünftig alle Sektoren, die auch dem ETS unterliegen. Für Unternehmen ist es daher wichtig, die weitere Entwicklung des CBAM auch nach ihrer Umsetzung aufmerksam zu verfolgen.

Welche Meldepflichten müssen importierende Unternehmen beachten?

In der Übergangsphase vom 1. Oktober 2023 bis 1. Januar 2026 müssen Importeure der genannten Produkte quartalsweise die Menge der in die EU eingeführten Waren und die darin enthaltenen direkten und indirekten Treibhausgasemissionen angeben (Scope 1, Scope 2 und Scope 3 nach GHG Protocol). Darüber hinaus müssen die eingereichten Import- und Emissionsinformationen von einer Drittpartei überprüft werden und könnten Gegenstand einer Prüfung durch Regulierungsbehörden sein. Es geht somit erst einmal vorrangig um die Reportingfunktion.

Erst ab dem 1. Januar 2026 müssen Unternehmen für diese importierten Emissionen auch Zertifikate kaufen. Der Preis dieser CBAM-Zertifikate wird auf der Grundlage des durchschnittlichen wöchentlichen Auktionspreises für EU-Emissionszertifikate im Rahmen des ETS in €/Tonne CO2 berechnet.

Die CBAM-Abgabe wird dabei nicht nur nach den direkten Emissionen berechnet, sondern auch nach den indirekten Emissionen, die bei der Herstellung von Produkten entlang der Wertschöpfungskette entstehen. Diese indirekten Emissionen werden als "embedded emissions" bezeichnet, nach der Logik des GHG Protokolls auch Scope 3. Der Zollanmelder muss die CBAM-Abgabe an die CBAM-Behörde entrichten, wobei der Preis an den durchschnittlichen Auktionspreisen von EUA-Zertifikaten im EU-Emissionshandel orientiert ist.

 

Die Importeure müssen dementsprechend auf die korrekte Berechnung der Abgabe achten, um zu jeder Zeit die richtige Anzahl an CBAM-Zertifikaten zu kaufen. Um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, müssen zum Jahresende mindestens 80 Prozent der eingeführten Waren mit Zertifikaten abgedeckt haben. Sollten zu diesem Zeitpunkt noch nicht genügend Zertifikate vorhanden sein, müssen diese nachgekauft werden.

Sofern die falsche Zolltarifnummer oder das falsche Ursprungsland deklariert wurde, kann es dazu führen, dass die anwendbaren CO2-Werte niedriger als die tatsächlichen Emissionswerte sind. In diesem Fall müssen neben dem Nacherwerb von CBAM-Zertifikaten auch Strafzuschläge gezahlt werden. Diese Strafzuschläge können ein Vielfaches der tatsächlichen Emissionswerte betragen und somit zu einer erheblichen finanziellen Belastung führen.

Welcher Zusammenhang besteht zwischen dem CBAM und dem ETS?

Fertilizers Europe, 2022

Der europäuische ETS gibt Emissionen in der EU einen Preis. Jedoch gibt es für viele Sektoren noch zusätzliche kostenlose Verschmutzungszertifikate. Die Anzahl dieser Zertifikate wird im gleichen Maße und bsi 2034, genau wie die Anzahl der zu kaufenden CBAM-Zertifikate hochgefahren wird, reduziert. Somit werden ETS und CBAM miteinander verschränkt. Damit hofft die EU, einen möglichen Konflikt mit der WTO zu verhindern.

CBAM-Zertifikate können trotzdem nicht auf dem EU-ETS-Markt gehandelt werden. Hat ein Importeur unterjährig zu viele CBAM-Zertifikate gekauft, kann jedoch ein Teil an die CBAM-Behörde zurückverkauft werden.

Welche Länder sind vom CBAM ausgenommen?

Island, Norwegen und Liechtenstein: Diese Länder nehmen bereits am europäischen ETS teil, auch wenn sie nicht Teil der EU sind.

Schweiz: Die Schweiz ist mit dem EU-ETS verknüpft, jedoch werden die ETS-Ziele nicht automatisch angepasst. Dies hätte die Schweiz im eigenen CO2-Gesetz festlegen können, welches in einer Volksabstimmung abgelehnt wurde. Der Druck auf die Schweiz wird in Zukunft deshalb zunehmen.

Was planen die Handelspartner der EU?

USA

Die Vereinigten Staaten erwägen die Einführung eines eigenen CO2-Grenzausgleichsmechanismus. Zu diesem Zweck wurde im Juli 2021 im Repräsentantenhaus und im Senat der Gesetztesentwurf mit dem Namen "Fair, Affordable, Innovative and Resilient Transition and Competition Act (FTCA)" eingebracht. Dieser bezieht sich auf die folgenden Produkte und Rohstoffe:

Stahl, Aluminium, Zement, Eisen oder andere Produkte (Sektoren) und für die Produktion von Erdgas, Erdöl oder Kohle (gedeckte Brennstoffe).

Im Gegensatz zu seinem EU-Pendant geht das FTCA nicht mit einer inländischen CO2-Steuer oder einem Preis auf Treibhausgasemissionen einher.

Da keine der Parteien, Demokraten oder Republikaner, über beide Kammern, Repräsentantenhaus und Senat, eine Mehrheit hat, ist der Ausgang des Gesetztesentwurfs offen.

China

In China gibt es bisher keine Pläne für einen Ausgleichsmechanismus. Es existiert jedoch seit 2021 ein nationales ETS-System, wenngleich mit einem sehr niedrigen CO2-Preis. Dies beinhaltet die Entwicklung eines nationalen Registers, des Handelssystems und eines Carbon Accounting-Frameworks für chinesische Unternehmen.

Kanada

Kanada plant die Einführungs eines ähnlichen Mechanismus, genannt Border Carbon Adjustments (BCAs). Auch dieser bezieht sich auf Scope 1, 2 und 3-Emissionen importierter Produkte und ermöglicht die Anbindung an den europäischen CBAM, durch das aus dem CBAM bekannte Äquivalentsprinzip. Heißt: Importiert ein Kanadisches Unternehmen ein Produkt oder Rohstoff aus einem Land, das ebenfalls einen CO2-Grenzausgleichssystem nutzt, dann können diese Preise miteinander verrechnet werden.

Kanada verfügt ebenso wie die EU bereits über ein Emissionshandelssystem (ETS), bei dem die Provinzen und Territorien jedoch ihr eigenes Preissystem entwickeln können, sofern sie die Mindestvorgaben des Bundes erfüllen. 

Aktuell untersucht Kanada noch die möglichen Folgen des BCAs, auch in Absprache mit den USA, dem größten Handelspartner.

Vereinigtes Königreich

Mit dem 30. März 2023 hat die britische Regierung eine Konsultation zur Einführung eines eigenen CBAMs gestartet.

Diese untersucht eine Reihe möglicher Maßnahmen, um das zukünftige Carbon Leakage-Risiko zu reduzieren und der britischen Industrie bestmögliche Bedingungen zur Dekarbonisierung der eigenen Produktion zu bieten. Zu den möglichen Maßnahmen gehören ein Grenzausgleichsmechanismus (CBAM), verbindliche Produktstandards (MPS) und andere politische Maßnahmen, die zum Wachstum des Marktes für CO2-arme Produkte beitragen, sowie die Emissionsberichterstattung, die die Umsetzung dieser Maßnahmen unterstützen könnte.

Im Gegensatz zu den USA verfügt das Vereinigte Königreich bereits über ein Emissionshandelssystem wie das der EU, und könnte dies folglich ebenso mit einem CBAM kombinieren.

Wie kann MULTIPLYE Unternehmen helfen, die CBAM-Richtlinien umzusetzen?

MULTIPLYE analysiert die eigene Lieferkette vollautomatisch und kann Risikoprodukte ausweisen. Ebenso steht das Team von MULTIPLYE beratend zur Seite.  MULTIPLYE bietet auch ein Tool zur Erfassung von Emissionen an, mit dem Unternehmen die Emissionen aller ihrer Lieferanten nachverfolgen können. Dies hilft ihnen, die Einhaltung der CBAM-Richtlinien zu überwachen und sicherzustellen, dass ihre Lieferanten die Richtlinien einhalten.

Außerdem können Unternehmen durch die Nutzung von MULTIPLYE die Transparenz und Nachverfolgbarkeit von Produkten erhöhen und so die Einhaltung der CBAM-Richtlinien vereinfachen.

Autor:

Johannes Fiegenbaum

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