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Inhaltsverzeichnis
Was ist die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)?
Definition und Ziele der CSDDD
Anforderungen der CSDDD an Unternehmen
Mögliche Sanktionen und Strafen der CSDDD
Wie können Unternehmen die CSDDD umsetzen?
Das Verhältnis zur CSRD
Vorteile der CSDDD für Unternehmen
Nachhaltigkeit geht über das 1,5-Grad-Ziel hinaus. Deshalb bemüht sich die EU um eine Gesetzgebung, die die Sorgfaltspflicht von Unternehmen weiter fasst. Die Europäische Kommission hat mit der vorgeschlagenen Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive - CSDDD) einen Rechtsrahmen vorgeschlagen, der Unternehmen - auch solche aus dem Finanzdienstleistungssektor - dazu verpflichten soll, nachzuweisen, welche Maßnahmen sie zum Schutz der Umwelt und der Menschenrechte ergreifen. Dieses neue Gesetz wird Unternehmen, die in der EU tätig sind, dazu verpflichten, ihre Wertschöpfungskette, einschließlich Rohstoffe, Herstellung, Vertrieb und Verkauf, mit der gebotenen Sorgfalt in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt zu prüfen.
In Deutschland gilt seit dem 1. Januar 2023 bereits das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Umweltverbände und Menschenrechtsgruppen bemängeln jedoch, dass Unternehmen nicht zivilrechtlich für Missstände entlang der Lieferkette haften müssen und dass sich die Sorgfaltspflicht nur auf unmittelbare Zulieferer bezieht und nicht auf die gesamte Lieferkette. Außerdem gibt es zu viele Ausnahmen, da Unternehmen erst ab 1000 Mitarbeitern betroffen sind.
Die CSDDD geht deutlich über das LkSG hinaus und wird so zu einer verschäften Regelung auch für deutsche Unternehmen führen.
Die CSDDD soll Unternehmen dazu anleiten, negative Auswirkungen ihres Tuns auf die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung zu erkennen, zu berichten und zu reduzieren. Dies schließt nicht zu letzt die Lieferketten und die damit verbundenen Menschenrechte mit ein. Das Ziel der CSDDD ist es also, Nachhaltigkeit in der Unternehmensführung zu verankern und somit Geschäftsentscheidungen im Sinne der Menschenrechte, der Klima- und Umweltauswirkungen sowie der langfristigen Widerstandsfähigkeit eines Unternehmens zu beschleunigen. Da dies auf Grund globaler Lieferketten ein komplexes Unterfangen ist, scheuen Unternehmen diesen Aufwand bisher.
Die CSDDD flankiert damit die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), die SFRD (Sustainable Finance Disclosure Regulation), die EU-Taxonomie zu nachhaltigen Investments und den CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism).
Die CSDDD soll für folgende Unternehmen gelten:
Die Direktive verankert die Sorgfaltspflichten für Menschenrechte, Korruption, Klimakrise und Umweltauswirkungen als Teil der treuhänderischen Pflichten der Geschäftsführung. Um zur Bekämpfung der Klimakrise beizutragen, soll die Unternehmensführung verpflichtet werden, einen Übergangsplan umzusetzen, der mit einer Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5°C vereinbar ist, einschließlich Scope 1, Scope 2 und Scope 3. (Siehe hierzu auch: Wie definiert ein Unternehmen ein netto-null Emissionensziel?) Die Direktoren von Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten werden für diesen Schritt direkt verantwortlich sein, was sich wiederum auf die variablen Teile ihres Gehalts, wie etwa Boni, auswirken wird.
Diese Ausweitung der Pflichten wird den EU-Behörden mehr Spielraum geben, einzelne Geschäftsführer für ihr unternehmerisches Handeln zur Verantwortung zu ziehen. Über die Einzelheiten der EU-Regelung wird noch verhandelt, aber es ist die offensichtliche Intention der EU, die oberste Führungsebene einzubeziehen.
Weiterhin hat seit der ersten Veröffentlichung des Kommissionsvorschlags die Nature-related Financial Disclosures (TFND) ihr erstes Framework entwickelt, parallel zum Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework der COP15-Konferenz der Vereinten Nationen. Änderungsanträge des Europäischen Parlaments könnten daher sowohl Natur und biologische Vielfalt als auch klimabezogene Ziele einbeziehen.
NGOs fordern zusätzlich:
Im schlimmsten Fall drohen nach aktuellem Stand Sanktionen von mindestens 5% des globalen Umsatzes, der Vertriebstopp von Produkten und der Ausschluss aus öffentlichen Vergabeverfahren.
Ebenso drohen zivilrechtliche Konsequenzen. Unternehmen wären schadensersatzpflichtig, wenn sie den genannten Verpflichtungen nicht nachkommen. Unternehmen müssen jeden Schaden in einem umfassenden Dialog mit den Betroffenen beheben, einschließlich Entschädigung oder Rehabilitation. Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit stellen für viele Unternehmen bereits ein wachsendes Risiko dar, und die CSDDD wird dieses weiter erhöhen.
Die CSDDD wird in vielen Bereichen noch verhandelt und ist work-in-progress, doch es ist offensichtlich, dass die EU-Kommission, der Europäische Rat und das EU-Parlament der unternehmerischen Sorgfaltspflicht eine wichtige Rolle bei der Nachhaltigkeit zuweisen. Die Richtline wird kaum vor 2026 in Kraft treten, doch der Drang politische Fortschritte in diesem Bereich zu erzielen ist unverkennbar.
Für Unternehmen ist es daher sinnvoll, bereits frühzeitig auf das Inkrafttreten hinzuarbeiten und sich vorzubereiten. Dies betrifft die folgenden Bereiche:
Eine Grundlage bieten die Empfehlungen der TNFD (Taskforce on Nature-related Financial Disclosures), auch ein Blick in die Anforderungen der CSRD kann hilfreich sein.
Unternehmen, die von der CSRD und der CSDDD betroffen sind, müssen nur die Berichtspflichten der CSRD erfüllen und nicht diejenigen der CSDDD.
Unternehmen sollen die CSDDD-Berichtspflicht mit einer jährlichen Veröffentlichung zum Geschäftsjahr auf der eigenen Webseite erfüllen. Kriterien für den Inhalt werden in Zukunft von der EU-Kommission vorgegeben werden.
Wie schon bei der CSRD liegen in der Umsetzung klare Chancen für Unternehmen. Dies sind unter anderem:
Autor:
Johannes Fiegenbaum